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Gesundheitswesen

Datenschutz im Gesundheitswesen

Zwar schützt die jahrtausendealte ärztliche Schweigepflicht Kranke davor, dass Informationen über ihren Gesundheitszustand von denjenigen unbefugt weitergegeben werden, die sie medizinisch betreuen. Medizinische Daten werden aber zunehmend ausserhalb des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient verarbeitet.

Umstrukturierungen  und Innovationen führen überall zu umfangreichen automatischen Datenspeicherungen. Hinzu kommt ein zunehmender Druck, Gesundheitsdaten auch zur Einsparung von Kosten, für die Verbesserung der Ablauforganisation, oder zur Qualitätssicherung einzusetzen. Die Informatisierung der Medizin durch elektronische Aktenführung, Einsatz von Chipkarten, Nutzung des Internet zur Konsultation  ist nur zu verantworten, wenn auch die Instrumente zum Schutz von Gesundheitsdaten angewendet  werden.

Wir verstehen IT-Management immer auch im Sinne des Datenschutzes

Zuverlässigkeit und Sicherheit bei der Datenübertragung

Durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 (GSG 93, § 301 SGB V) wurden die Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, alle abrechnungs- relevanten Daten, die im Zusammenhang mit der Patientenversorgung anfallen, auf maschinellem Wege zu übermitteln.

Unser Know How im Bereich Krankenhäuser hat bei der Umsetzung des Datenaustausches geholfen. Wir planen und koordinieren Abläufe. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist auch die Unterstützung der Krankenhäuser bei der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit der Übermittlung von patientenbezogenen Daten.